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Energieeffizienzlabel für Ihr Haus

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Mittels einer Farbskala wird die benötige Energie für Heizung, Warmwasser und ggf. Lüftung, Kühlung sowie Beleuchtung (bei Nichtwohngebäuden) bewertet. Zudem enthält der Energieausweis Maßnahmen zur Modernisierung, mit denen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann. 

Energieausweis

Energieausweis

Ausweispflicht

Im Neubau ist bereits seit 2002 der Energieausweis verpflichtend. Seit 2009 gilt dies auch für den Bestand​ bei Neuvermietung, Verpachtung und Verkauf einer Wohnimmobilie. Ein gültiger Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen bzw. beim Kauf übergeben werden. Liegt ein gültiger Energieausweis vor, müssen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen enthalten sein. Bei Verstößen drohen Strafen. Ausnahmen stellen Denkmäler und Ferienwohnungen unter bestimmten Bedingungen dar. 

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Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Im Bestand besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei der Ausstellung eines Energieausweises frei zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zu wählen. Eine Ausnahme stellen Wohngebäude dar, die weniger als 5 Wohnungen haben, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen. In diesem Fall ist der Bedarfsausweis vorgegeben. Bei Neubau sowie grundsätzlich, wenn keine Verbrauchsdaten für ein Gebäude vorliegen, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis zu erstellen.

Ein Bedarfsausweis ist aufwendiger in der Erstellung, aber stellt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes dar. Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch der Gebäudenutzer der vergangenen 3 Jahre wieder. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten abhängig, aber einfacher zu ermitteln.

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Angaben im Energieausweis

  • Endenergie

    • benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung, Kühlung und Warmwasserbereitung​

    • eingesetzte Energieträger z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien

  • Primärenergie​

    • berücksichtigt neben der Endenergie auch die sogenannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung)​

  • Erneuerbare Energien

    • Art und Deckungsanteil z.B. Solar​

  • Modernisierungsmaßnahmen

    • Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete​

    • Umsetzung nicht verpflichtend

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