Bis 2045 klimaneutral - aber wie?
Um die ambitionierten Ziele der Bundesregierung zu erreichen, werden mehr erneuerbare Energien am Wärmeverbrauch sowie energieeffizientere Gebäude benötigt.
Jede Sanierungsmaßnahme ist eine Chance, einen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Wird diese nicht genutzt, ergeben sich womöglich erst nach Jahrzehnten neue Chancen, es sei denn, man tauscht Bauteile vorzeitig aus. Daher spielt die Energieberatung eine zentrale Rolle und wird zurecht in Form einer Vor-Ort-Energieberatung vom BAFA gefördert.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt das Ergebnis der Vor-Ort-Energieberatung dar. Es veranschaulicht den energetischen Zustand des Gebäudes und bietet einen Überblick über Sanierungsmaßnahmen, Kosten und zeitlicher Reihenfolge. Durch die langfristige Perspektive können unnötige Mehrarbeit oder Nacharbeit minimiert werden.
Förderung iSFP
Voraussetzung:
-
Gebäude mindestens 10 Jahre alt
-
Nutzung vorwiegend als Wohngebäude
Förderung:
-
80% Zuschuss für die Kosten für eine Vor-Ort-Energieberatung mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
-
EFH/ZFH maximal 1300€
-
MFH maximal 1700€
-
-
Bis zu 500€ Zuschuss für Erläuterungen vor einer Wohngemeinschaft oder ähnlichen Gruppe
-
Umsetzung der im iSFP beschriebenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend
Beispiel:
Das Energieberaterhonorar für eine Vor-Ort-Energieberatung mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Ihr Einfamilienhaus beträgt 1800€. Der Zuschuss von 80% würde 1440€ betragen, ist jedoch auf 1300€ gedeckelt. Nach Abschluss erhält der Energieberater den Zuschuss und stellt Ihnen eine Rechnung in Höhe der Differenz. In diesem Fall müssten Sie 500€ zahlen für eine Leistung, die 1800€ wert ist.
Vor-Ort-Energieberatung (iSFP)
1
Kontaktaufnahme, Angebot und Beauftragung
Im Erstgespräch wird Ihr Anliegen aufgenommen und der Ablauf der Vor-Ort-Beratung erklärt. Zudem werden erste Daten zu Ihrem Wohngebäude erfasst und ein Termin für die Vor-Ort-Energieberatung vereinbart. Auf Basis der aufgenommenen Daten wird Ihnen ein Angebot erstellt. Nach Ihrer Beauftragung beantragen wir eine Förderung des Sanierungsfahrplans bei BAFA. Hiermit erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 80% der Kosten (EFH/ZFH maximal 1300€, MFH maximal 1700€).
2
Erstes Beratungsgespräch vor Ort
Im Vor-Ort-Termin ist das Ziel zusammen eine Vision vom Haus in der Zukunft zu erarbeiten. Hierzu werden Maßnahmen identifiziert, die ohnehin anstehen oder für die Sie sich besonders interessieren sowie Maßnahmen, die energetisch sinnvoll sind oder den Wohnkomfort steigern. Zudem werden Reihenfolge und Zeitraum für jede Sanierungsmaßnahme zusammen abgeschätzt. Vorzugsweise werden Maßnahmen im ersten Schritt eingeplant, die zu erheblichen Energieeinsparungen bei niedrigen Investitionskosten führen oder die ein Bauteil mit kurzer Restlebensdauer betreffen.
3
Erfassung des energetischen Ist-Zustands
Hier steht die Datenaufnahme und Analyse im Fokus, insbesondere für Gebäudehülle und Anlagentechnik. Informationen, die nicht aus den Unterlagen hervorgehen, werden im Vor-Ort-Termin erfasst. Bei der Aufnahme des Gebäudes werden auch nicht-energierelevante Schwachstellen erfasst und auf geeignete Sachverständige verwiesen. Das Ergebnis ist eine Gesamtbewertung des Gebäudes im Ist-Zustand, die als Basis dient für die Entwicklung von individuellen Sanierungsmaßnahmen.
4
Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
Die Aufgabe in diesem Schritt besteht darin, auf Nutzer und Gebäude zugeschnittene Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Diese werden in Absprache zu aufeinander aufbauenden Maßnahmenpaketen geschnürt, um das Sanierungsziel zu erreichen.
Es gibt die Möglichkeit einer Gesamtsanierung-in-einem-Zug oder einer Schritt-für-Schritt-Sanierung. Letzteres erfordert eine sorgfältige Planung, damit Anschlüsse optimal für den darauffolgenden Schritt vorbereitet werden. Letztlich entscheidet sich dies oftmals am vorhandenen Budget oder der Wohnsituation
5
Abstimmung und Abschluss des iSFP
Aufgrund der Individualität von Gebäuden und Wünschen der Eigentümer ergeben sich unter Umständen mehrere Sanierungsvarianten. Im iSFP wird ein finales, abgestimmtes Ergebnis festgehalten. Im Rahmen eines Abschlussgesprächs erfolgt die Übergabe des iSFP. Dabei werden die einzelnen Maßnahmenpakete dargestellt und Empfehlungen für kurzfristige Verhaltensänderungen gegeben.